HRA 6110: Heitkamp-Georg Wirtschaftsberatungs OHG, Bochum, Lennershofstr. 160, 44801 Bochum. Nach Änderung: Geschäftsanschrift: Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum.
Heitkamp-Georg-Alius Wirtschaftsberatungs oHG, Bochum, Prümerstraße 4, 44287 Bochum. Nach Änderung: Heitkamp-Georg Wirtschaftsberatungs OHG. Nach Änderung: Geschäftsanschrift: Lennershofstr. 160, 44801 Bochum. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Alius, Volker Paul, Wülfrath, * ‒.‒.‒‒.
Heitkamp-Georg-Alius Wirtschaftsberatungs oHG, Bochum (Prümerstraße 4, 44287 Bochum, Zweck der Gesellschaft ist die a) Vermittlung von Versicherungen aller Art b) Beratung und Vermittlungen von Finanzierungen c) Beratung und Vermittlung von Finanzierungsinstrumenten, die nicht der behördlichen Genehmigung bedürfen d) Beratung und Vermittlung von Finanzprodukten, bei denen die Gesellschaft als Finanzdienstleistung ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 a-d Kreditwesengesetz genannten Unternehmen ausübt, sich diese Finanzleistungen auf Anteilscheine von Kapitalgesellschaft und/oder ausländische Investmentanteile beschränkt, die nach dem Auslandinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen und die Gesellschaft nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteile von Kunden zu verschaffen sowie die Übernahme aller Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar o-der mittelbar zu dienen geeignet sind.). Offene Handelsgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Alius, Volker Paul, Wülfrath, * ‒.‒.‒‒; Georg, Stefan, Herten, * ‒.‒.‒‒; Heitkamp, Heinz, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Heitkamp-Georg-Alius Wirtschaftsberatungs GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 6777) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.03.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.