Heitkamp-Georg-Alius Wirtschaftsberatungs GmbH, Bochum (Prümerstraße 4, 44287 Bochum). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Bochum HRA 6110) am 31.05.2007 wirksam geworden.
Heitkamp-Georg-Alius Wirtschaftsberatungs GmbH, Bochum (Prümerstraße 4, 44287 Bochum). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.03.2007 im Wege des Formwechsels in die Heitkamp-Georg-Alius Wirtschaftsberatungs oHG mit Sitz in Bochum (14 AR 126/07) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden istt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.