Heitland-Gesellschaft mbH, Rudolstadt (Hinter der Mauer 4A, 07407 Rudolstadt). Die Verschmelzung wurde am 30.10.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Celle HRB 101178).
Heitland-Gesellschaft mbH, Rudolstadt (Hinter der Mauer 4A, 07407 Rudolstadt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Heitland § Petre International GmbH mit dem Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRB 101178) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.