Heizungsbau und Sanitärinstallation Kresin GmbH, Barth, Sundische Straße 22, 18356 Barth. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NEA283 Ltd. & Co. KG, Sitz München, am 18.01.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Heizungsbau und Sanitärinstallation Kresin GmbH, Barth, Sundische Straße 22, 18356 Barth. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.11.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.11.2012 mit der NEA283 Ltd. & Co. KG mit Sitz in München (AG München HRA 99617) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.