Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
7 |
b)
Geschäftsanschrift:
Mulackstraße 22, 10119 Berlin |
|
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|
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a)
14.07.2023
Große |
HRB 179006 B: Hej Holding GmbH, Berlin, Chausseestraße 19, 10115 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hej RE 4 GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 201200 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
HRB 179006 B: Hej Holding GmbH, Berlin, Chausseestraße 19, 10115 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Chausseestraße 19, 10115 Berlin
HRB 179006 B: Hej Holding GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2017 ist das Stammkapital um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3. Die Kapitalerhöhung erfolgt zum Zweck der Verschmelzung der Kolja Ltd. mit Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Companies House Cardiff, Company No. 05957102. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Kolja Ltd. mit Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Companies House Cardiff, Company No. 05957102, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 179006 B: Hej Holding GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Beim Handelsregister ist nach § 122d UmwG der Entwurf eines Verschmelzungsplans eingereicht worden. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: Kolja Limited mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 05957102, Zweigniederlassung eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 119188 B - übertragende Gesellschaft -, auf die Hej Holding GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 179006 B - übernehmende Gesellschaft - Bei der übertragenden Gesellschaft handelt es sich urn eine Private Limited Company nach englischem Recht. Auf die grenzüberschreitende Verschmelzung ?nden §§ 122a ff. UmwG sowie nach englischem Recht Reg. 6 ff. Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (CCBMR) Anwendung. Alleiniger Gesellschafter sowohl der übertragenden Gesellschaft Kolja Limited als auch der übernehmenden Gesellschaft Hej Holding GmbH ist Herr Kolja Hebenstreit, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin. 1. Gläubigerrechte Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Hej Holding GmbH) können gemäß §§ 22, 122a Abs. 2 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Hej Holding GmbH unter deren Geschäftsanschrift geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu (§§ 22 Abs. 2, 122a Abs. 2 UmwG). 2. Rechte der Minderheitsgesellschafter Bei der vorliegenden Verschmelzung zweier Gesellschaften, an denen jeweils derselbe Gesellschafter zu 100% beteiligt ist (Verschmelzung von Schwestergesellschaften), existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. 3. Nähere Informationen Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Hej Holding GmbH, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin angefordert werden.
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