Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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Prokura erloschen:
Dannenmann, Dieter, Salach, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.08.2023
Erbstößer |
HRB 730897: Heldele Automation GmbH, Salach, Uferstraße 48, 73084 Salach. Einzelprokura: Kümmel, Bernd, Ebersbach an der Fils, * ‒.‒.‒‒.
HRB 730897: Heldele Automation GmbH, Salach, Uferstraße 48, 73084 Salach. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens "Heldele GmbH", Salach (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRB 530646) um 600.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Stammkapital nun: 1.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Heldele GmbH", Salach (Amtsgericht Ulm HRB 530646) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.06.2017 den Teilbetrieb "Steuerungstechnik Salach" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 730897:Heldele Automation GmbH, Salach, Uferstraße 40-50, 73084 Salach.Änderung der Geschäftsanschrift: Uferstraße 48, 73084 Salach.
HRB 730897:Heldele Automation GmbH, Salach, Uferstraße 40-50, 73084 Salach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.2014. Geschäftsanschrift: Uferstraße 40-50, 73084 Salach. Gegenstand: Planung, Konstruktion, Pflichtenhefterstellung, Hardwareplanung, Fertigung, Installation, Softwareerstellung und Inbetriebnahme von elektrotechnischen Automatisierungslösungen für unterschiedlichste Anlagen. Stammkapital: 400.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Pietsch, David, Kirchheim unter Teck, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dannenmann, Dieter, Salach, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebes "Automatisierungstechnik Salach" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Heldele GmbH", Salach (Amtsgericht Ulm HRB 530646) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 27.06.2014 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2014. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.