HRB 16793: Helene Speed GmbH, Kevelaer, Boemsfeld 4, 47627 Kevelaer. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Moers beschlossen. Moers. Geschäftsanschrift: Dr.-Berns-Straße 37, 47441 Moers.
HRB 16793: Bochina Kallisto Vermögensverwaltungs-GmbH, Kleve, Stettiner Str. 5a, 47533 Kleve. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 1 (Firma), § 2 (Sitz), § 3 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 Abs. 2 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Änderung der Firma,die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Sitzverlegung nach Kevelaer beschlossen. Neue Firma: Helene Speed GmbH. Kevelaer. Geschäftsanschrift: Boemsfeld 4, 47627 Kevelaer. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Erbringung internationaler Transportdienstleistungen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Nicht mehr Geschäftsführer: Peters, Christina, Kleve, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Gǐscă, Elena-Vasilica, Jud.BC / Rumänien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 16793: Bochina Kallisto Vermögensverwaltungs-GmbH, Kleve, Stettiner Str. 5a, 47533 Kleve. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2020. Geschäftsanschrift: Stettiner Str. 5a, 47533 Kleve. Gegenstand: Verwaltung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Peters, Christina, Kleve, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.