Helfberend GmbH, Verl (Schmiedestrang 1, 33415 Verl) Die Verschmelzung ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Gütersloh HRA 6116) am 18.09.2007 wirksam geworden.
Helfberend GmbH, Verl (Schmiedestrang 1, 33415 Verl). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Helfberend, Werner, Verl, * ‒.‒.‒‒ übertragen, welcher das Unternehmen als Einzelunternehmen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträger wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.