Helfert Schweißtechnologie GmbH, Dietzhölztal (Laaspher Straße 1, 35716 Dietzhölztal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden UP Helfert Schweißtechnik GmbH am 24.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Helfert Schweißtechnologie GmbH, Dietzhölztal (Laaspher Straße 1, 35716 Dietzhölztal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der UP Helfert Schweißtechnik GmbH mit Sitz in Kreuztal (Amtsgericht Siegen, HRB 5444) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Helfert Schweißtechnologie GmbH, Dietzhölztal (Laaspher Straße 1, 35716 Dietzhölztal). Die Gesellschafterversammlung vom 28.8.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und § 7 beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.