HRA 200810:Helga Frerichs Inh. Ursel Kampermann u. Ingrid Franke OHG, Oldenburg, Osterkampsweg 113, 26131 Oldenburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.07.2015 mit der H.-H. Frerichs GmbH mit Sitz in Oldenburg (HRB 934) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: oHG