HRB 1172: Hell Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Krefeld, Lichtenbergstraße 11, 47839 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2016/11.04.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere wurde § 6 (Vertretung) geändert. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Die Geschäftsführer sind bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und der Hell GmbH & Co. KG (AG Krefeld, HRA 2427) von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hell Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Krefeld, Lichtenbergstraße 11, 47839 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 6 (Vertretung). Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaftern, insbesondere die Beteiligung an der Hell GmbH & Co. KG, Krefeld, deren Gegenstand ist die Ausführung von Elektroarbeiten aller Art, insbesondere die Industrieinstallation, Hoch- und Niederspannungsanlagen sowie die Planung, der Vertrieb und die Installation von Software und ferner die Entwicklung und Produktion von elektrotechnischen Schaltanlagen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein (Einzelvertretung). Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung bzw. der Beirat kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretung gewähren; die Gesellschafterversammlung bzw. der Beirat kann einen, mehrere oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Die Geschäftsführer sind bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und den Kommanditgesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Jeder Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter der Gesellschaft und der Kommanditgesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, ist außerdem bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und sich selbst von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hell Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Krefeld (Lichtenbergstraße 11, 47839 Krefeld). Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geändert, nunmehr: Geschäftsführer: Steinkamp, Frank, Kempen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Hell Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Krefeld (Lichtenbergstraße 11, 47839 Krefeld). Nicht mehr Geschäftsführer: Dörr, Eberhard, Kempen, * ‒.‒.‒‒.