HRB 44632: Heller GmbH, Mainz, Heinrich-von-Brentano-Straße 2, 55130 Mainz. Die Verschmelzung der Gesellschaft mit der TARGO Deutschland GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 48323) ist durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15.08.2017 wirksam geworden. Von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs 2 UmwG.
HRB 44632: Heller GmbH, Mainz, Heinrich-von-Brentano-Straße 2, 55130 Mainz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.07.2017 mit der TARGO Deutschland GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf - HRB 48323) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 44632: Heller GmbH, Mainz, Heinrich-von-Brentano-Straße 2, 55130 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Rüsing, Berthold, Bochum, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 44632: Heller GmbH, Mainz, Heinrich-von-Brentano-Straße 2, 55130 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung, Nutzung und Verwertung von Beteiligungen aller Art sowie der damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Servicedienstleistungen und darf vorhandene eigene Liquidität in Festgelder oder in festverzinsliche Schuldverschreibungen (geratet als "Investmentgrade") oder in Wertpapiere investieren. Die Gesellschaft darf jedoch keine erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG), insbesondere nicht die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft) oder die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft) betreiben. Ferner darf sie keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG, insbesondere nicht die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) oder den Handel von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für eigene Rechnung (Eigenhandel), und auch keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Abs. 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erbringen. Die Gesellschaft in ihrer Funktion als Finanzholding-Gesellschaft (Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 Capital Requirements Regulation (CRR)) der Finanzholding-Gruppe (§ 10a KWG) verpflichtet sich, alle gruppenangehörigen Unternehmen bei der Erfüllung der jeweils maßgeblichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Pflichten auf Einzel- und auf Gruppenebene und bei der Erfüllung der Voraussetzungen von aufsichtsrechtlichen, auf der Gruppenzugehörigkeit basierenden Erleichterungen, zu unterstützen. Sie stellt im Rahmen der ihr zustehenden Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse auf die Gesellschaften der Finanzholding-Gruppe sicher, dass alle gruppenangehörigen Unternehmen ihren aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Pflichten sowie der Erfüllung der Voraussetzungen von aufsichtsrechtlichen Erleichterungsvorschriften nachkommen können. Dies gilt insbesondere für die TARGO Commercial Finance AG (vormals: GE Capital Bank AG) in ihrer Funktion als übergeordnetes Unternehmen der Finanzholding-Gruppe (§ 10a KWG) und den damit verbundenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Pflichten, insbesondere aus den §§ 10a, 25a Abs. 3, 25h und 26a KWG (bzw. den entsprechenden Nachfolgenormen), sowie darüber hinausgehender und auf Ebene der Finanzholding-Gruppe maßgeblichen Regelungen des KWG, damit verbundener nationaler bzw. europaweit geltender Verordnungen, insbesondere der CRR, Auslegungsentscheidungen und sonstiger relevanter Regelungsvorgaben, sowie den auf dieses bezogenen Voraussetzungen für auf der Gruppenzugehörigkeit basierenden Erleichterungen.
Heller GmbH, Düsseldorf, Fritz-Vomfelde-Straße 2-4, 40547 Düsseldorf. Der Sitz ist nach Mainz (jetzt Amtsgericht Mainz, HRB 44632) verlegt. Geschäftsanschrift: Heinrich-von-Brentano-Straße 2, 55130 Mainz.
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