Heller Werkzeugmaschinen Hattingen GmbH., Hattingen (Hüttenstr. 45, 45527 Hattingen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HELLER Services GmbH mit Sitz in Nürtingen am 06.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Heller Werkzeugmaschinen Hattingen GmbH., Hattingen (Hüttenstr. 45, 45527 Hattingen). Nicht mehr Geschäftsführer: Maier, Manfred, Neuffen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der HELLER Services GmbH mit Sitz in Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 223166) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.