Hellmich & Hoving Zweite Besitz GmbH & Co. KG, Osnabrück, (Heinrich-Hasemeier-Straße 6, 49076 Osnabrück).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hellmich & Hoving Erste Besitz GmbH & Co. KG (AG Osnabrück, HRA 201322) am 16.12.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Hellmich & Hoving Zweite Besitz GmbH & Co. KG, Osnabrück, (Heinrich-Hasemeier-Straße 6, 49076 Osnabrück).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.11.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.11.2009 mit der Hellmich & Hoving Erste Besitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück, HRA 201322) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Hellmich & Hoving Zweite Besitz GmbH & Co. KG, Osnabrück, (Heinrich-Hasemeier-Straße 6, 49076 Osnabrück).(a) die Anschaffung, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz, Beteiligungen und beweglichen Wirtschaftsgütern sowie der Handel mit diesen. b) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu errichten, zu erwerben oder zu pachten, sich an Unternehmen in jeder Form zu beteiligen sowie alle Geschäfte und Maßnahmen zu ergreifen, die den Zwecken der Gesellschaft förderlich sind.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hellmich und Hoving Verwaltungs-GmbH, Osnabrück (AG Osnabrück HRB 18530), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.