HRB 783042: Hellmuth Kreidler Dienst GmbH, Kornwestheim, Friedenstraße 20/1, 70806 Kornwestheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2021 mit Nachtrag vom 29.12.2021. Geschäftsanschrift: Friedenstraße 20/1, 70806 Kornwestheim. Gegenstand: Handel mit Original Kreidler-Ersatzteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hellmuth, Frank, Kornwestheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hellmuth Kreidler Dienst GmbH & Co. KG", Kornwestheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 736007) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 736007: Hellmuth Kreidler Dienst GmbH & Co. KG, Kornwestheim, Friedenstraße 20/1, 70806 Kornwestheim. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 01.12.2021 mit Nachtrag vom 29.12.2021 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Hellmuth Kreidler Dienst GmbH", Kornwestheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 783042) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 736007: Hellmuth Kreidler Dienst GmbH & Co. KG, Kornwestheim, Friedenstraße 20/1, 70806 Kornwestheim. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Kreidler Dienst Frank Hellmuth e.K.", Kornwestheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 736000) am 10.09.2019 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRA 736007: Hellmuth Kreidler Dienst GmbH & Co. KG, Kornwestheim, Friedenstraße 20/1, 70806 Kornwestheim. (Handel mit Kfz-Teilen und Ersatzteilen für Motorräder und Mopeds, insbesondere der Marke Kreidler, sowie Dienstleistungen für Kreidler Motoren und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Friedenstraße 20/1, 70806 Kornwestheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hellmuth Verwaltung GmbH, Kornwestheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 770662).
HRA 736007: Hellmuth Kreidler Dienst GmbH & Co. KG, Kornwestheim, Friedenstraße 20/1, 70806 Kornwestheim. Der Einzelkaufmann Hellmuth, Frank, Kornwestheim, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Kreidler Dienst Frank Hellmuth e.K.", Kornwestheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 736000) das von ihm betriebene Unternehmen mit Ausnahme der im Spaltungs- und Übernahmevertrag näher bezeichneten Grundstücke im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 29.08.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.