HRB 149650 B: Hellstern Zahntechnik GmbH, Berlin, Steifensandstraße 8, 14057 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Hellstern, Andreas
HRB 149650 B: Hellstern Zahntechnik GmbH, Berlin, Steifensandstraße 8, 14057 Berlin. Änderung zu Nr. 2: nunmehr hinsichtlich der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Fiethe, Niels; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 149650 B: Hellstern Zahntechnik GmbH, Berlin, Steifensandstraße 8, 14057 Berlin. Geschäftsführer: 2. Fiethe, Niels, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 8 (Gesellschafterversammlung).
Hellstern Zahntechnik GmbH, Berlin, Steifensandstraße 8, 14057 Berlin. Firma: Hellstern Zahntechnik GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Steifensandstraße 8, 14057 Berlin Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von zahntechnischen Produkten, Materialien und Geräten. Stamm- bzw. Grundkapital: 70.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Hellstern, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.04.2013 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Andreas Hellstern Zahntechnikermeister e. K. vom Inhaber Andreas Hellstern geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47695 B) aus seinem Vermögen gemäß Ausgliederungsplan vom 04.04.2013. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..