Helm Pharmaceuticals GmbH., Hamburg, Nordkanalstraße 28, 20097 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2011 mit ihrer Alleingesellschafterin, der Helm AG mit Sitz in Hamburg (HRB 22263) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Helm AG am 05.08.2011 eingetragen und damit wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH