HRB 4353: Helmstädter Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Fichtenstraße 46, 40233 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden ZITEC Industrietechnik GmbH, Plattling am 01.10.2015 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 4353: Helmstädter Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Fichtenstraße 46, 40233 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.09.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ZITEC Industrietechnik GmbH mit Sitz in Plattling (Amtsgericht Deggendorf, HRB 1914) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4353: Helmstädter Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Fichtenstraße 46 c/o Herm. Funk Nachf., 40233 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Fichtenstraße 46, 40233 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Schelberger, Udo, Kaufmann, Hagen; Schulte geb. Helmstädter, Ulrike, Chefsekretärin, Wuppertal. Bestellt als Geschäftsführer: Aumüller, Christian, Röhrnbach, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schaefer, Otto Max, Selb, * ‒.‒.‒‒; Schub, Friedrich, Eging am See, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4353: Helmstädter Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Fichtenstraße 46 c/o Herm. Funk Nachf., 40233 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2015 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere § 2 (Gegenstand -redaktionell), § 4 (Stammkapital -redaktionell) und § 8 und damit die allgemeine Vertretungsregelung geändert. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden. Die Gesellschafter können einem oder mehreren Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
Helmstädter Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Fichtenstraße 46 c/o Herm. Funk Nachf., 40233 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. Ferner ist der Gesellschaftsvertrag insgeamt neu gefasst. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden. Die Gesellschafter können einem oder mehreren Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.