HRB 207138:Helmus Straßen-Bau GmbH, Vechta, Zum Langenberg 2, 49377 Vechta.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden STRABAG Asset GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 65561) am 11.09.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 207138:Helmus Straßen-Bau GmbH, Vechta, Zum Langenberg 2, 49377 Vechta.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2014 mit der STRABAG Asset GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 65561) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Helmus Straßen-Bau GmbH, Vechta, Zum Langenberg 2, 49377 Vechta. Mit der STRABAG Asset GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 65561) als herrschendem Unternehmen ist am 05.12.2012 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2012 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Helmus Straßen-Bau GmbH, Vechta, Zum Langenberg 2, 49377 Vechta. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2012. Geschäftsanschrift: Zum Langenberg 2, 49377 Vechta. Gegenstand: Betrieb eines Bauunternehmens, insbesondere auf dem Gebiet des Straßen- und Tiefbaus. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Küpers, Thomas, Vreden, * ‒.‒.‒‒; Nyhsen, Thomas, Heinsberg, * ‒.‒.‒‒; Paproth, Sven, Pulheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Frisch, Manfred, Ratingen, * ‒.‒.‒‒; Herwig, Klaus, Schwanewede, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Helmus Straßen-Bau-Gesellschaft mbH & Co. KG, Vechta (Amtsgericht Oldenburg HRA 110015) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Helmus Straßen-Bau-Gesellschaft mbH & Co. KG, Vechta, Zum Langenberg 2, 49377 Vechta. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012 im Wege des Formwechsels in die Helmus Straßen-Bau GmbH mit Sitz in Vechta umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Oldenburg HRB 207138) am 02.10.2012 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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