Helmut Becker Management GmbH, Kaarst (Dortmunder Str. 2, 41564 Kaarst). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KAT Kommunikation GmbH am 29.06.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Helmut Becker Management GmbH, Kaarst (Dortmunder Str. 2, 41564 Kaarst). Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Helmut, Kaufmann, Kaarst, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15. März 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15. März 2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15. März 2006 mit der KAT Kommunikation GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 54546) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.