Helmut Bickenbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siegburg, Lindenstraße 84, 53721 Siegburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Helmut Bickenbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siegburg, Lindenstraße 84, 53721 Siegburg. das Registergericht hat glaubhafte Kenntnis erlangt, dass die Gesellschaft vermögenslos geworden ist. Es ist daher beabsichtigt, sie nach § 394 FamFG im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit zu löschen.Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 3 Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch die Verfügung beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Siegburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Verfügung eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.