HRB 700730: Helmut Elsässer Beteiligungen GmbH, Ketsch, Schubertstr. 13, 68775 Ketsch. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.000,00 EUR herabgesetzt. Stammkapital nun: 25.000,00 EUR.
HRB 700730: Helmut Elsässer Beteiligungen GmbH, Ketsch, Schubertstr. 13, 68775 Ketsch. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 2.450.000,00 EUR auf 2.475.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Stammkapital nun: 2.475.000,00 EUR.
Helmut Elsässer Beteiligungen GmbH, Ketsch, Schubertstr. 13, 68775 Ketsch. Bestellt als Geschäftsführer: Elsässer, Gabriele, Ketsch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Helmut Elsässer Beteiligungen GmbH, Ketsch, Schubertstr. 13, 68775 Ketsch. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Industrie-Plastic Elsässer GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 9730) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.09.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.09.2010 die im Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 10.09.2010 näher bezeichneten Rechte und Pflichten aus Pensionszusagen sowie Rückdeckungsversicherungen auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.