Helmut Günther GmbH & Co. KG., Dieburg (Am Bauhof 5, 64807 Dieburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Helmut Günther Maschinenbau e.K. mit Sitz in Dieburg (HRA 31956) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 05.12.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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