HRA 92506:Helmut Kempel Transport GmbH & Co.KG, Birstein, Sotzbacher Straße 13, 63633 Birstein.Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Helmut Kempel Transport GmbH & Co.KG, Birstein, Sotzbacher Straße 13, 63633 Birstein. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Liquidatorin: Kempel, Rosemarie, Birstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Helmut Kempel Transport GmbH & Co.KG, Birstein (Sotzbacher Straße 13, 63633 Birstein, a) die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben (Güterkraftverkehr), b)Güterkraftverkehr von im Eigentum der Gesellschaft stehender oder von ihr verkaufter, gekaufter, vermieteter, gemieteter, hergestellter, erzeugter, gewonnener, bearbeiteter oder instandgesetzter Güter zum Unternehmen der Gesellschaft, ihrem Versand vom Unternehmen der Gesellschaft, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens der Gesellschaft dient und für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge vom eigenen Personal der Gesellschaft geführt werden (Werksverkehr), c) die Aus- und Durchführung von Langholz- und Kurzholztransporten d) die Vermittlung von Transportaufträgen). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Kempel Verwaltungsgesellschaft mbH, Birstein (Hanau HRB 92134), Die Geschäftsführer haben bei Rechtsgeschäften zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.