HRB 43296: Helmut Linnebacher GmbH, Schiffweiler, Wellesweilerstraße 294, 66538 Neunkirchen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Linnebacher, Fabian, Blieskastel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 43296: Helmut Linnebacher GmbH, Schiffweiler, Wellesweilerstraße 294, 66538 Neunkirchen. Bestellt als Geschäftsführer: Linnebacher, Fabian, Kirkel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 43296: Helmut Linnebacher GmbH, Schiffweiler, Wellesweilerstraße 294, 66538 Neunkirchen. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis nun: Geschäftsführer: Linnebacher, Stephan, Schiffweiler, * ‒.‒.‒‒; Linnebacher, Günter, Schiffweiler, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2016 mit der Biehl Rohrleitungs- und Tiefbau GmbH mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 15208) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Wellesweilerstraße 294, 66538 Neunkirchen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.