HRA 200595: Helmut Müller Immobilien GmbH & Co. KG, Ebstorf, Uelzener Str. 20, 29574 Ebstorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.11.2020 mit der Helmut Müller Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Ebstorf (Amstgericht Lüneburg HRB 201102) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Helmut Müller Verwaltungsgesellschaft mbH am 23.12.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
29574 Ebstorf
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Amtsgericht: Lüneburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG