Helmut Vetter OHG, Wülfrath (Zechenweg 23, 42489 Wülfrath). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VMH Vetter Massivhaus GmbH am 07.02.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Helmut Vetter OHG, Wülfrath (Zechenweg 23, 42489 Wülfrath). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.12.2006 mit der VMH Vetter Massivhaus GmbH mit Sitz in Wülfrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 13246) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Helmut Vetter OHG, Wülfrath (Zechenweg 23, 42489 Wülfrath, Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens.). Offene Handelsgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Vetter, Helmut, Wülfrath, * ‒.‒.‒‒; Vetter, Christina, geb. Brenker, Wülfrath, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.