HRB 65713: Hemera BEN XII GmbH, Düsseldorf, Grafenberger Allee 337b c/o Ralf Corterier HSMV - Hansen Schotenroehr Müller Voets Partnerschaftsgesellschaft mbB, 40235 Düsseldorf. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Hemera BEB XII GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 65713) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach spanischem Recht unter Firma HEMERA CAPITAL S. L. mit Sitz in Madrid/Spanien (Handelsregister von Madrid in Band 26592, Blatt 135, Seite M-479239) eingereicht worden.Die Hemera BEN XII GmbH mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65713, und die HEMERA CAPITAL S.L. mit Sitz in Madrid, Spanien, eingetragen im Handelsregister von Madrid in Band 26592, Blatt 135, Seite M-479239, beabsichtigen, die Hemera BEN XII GmbH als übertragende Gesellschaft auf die HEMERA CAPITAL S.L. als übernehmende Gesellschaft unter Auflösung ohne Abwicklung grenzüberschreitend zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme).Für die beteiligten Gesellschaften werden daher gemäß § 122d Satz 2, 3 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB die folgenden Angaben bekannt gemacht: 1. Der Entwurf des Verschmelzungsplans wurde beim Handelsregister gemäß § 122d Satz 1 UmwG eingereicht. 2. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften:Hemera BEN XII GmbH (übertragende Gesellschaft): Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem RechtFirma: Hemera BEN XII GmbHSitz: Düsseldorf, Deutschland,Geschäftsadresse: Grafenberger Allee 337b, c/o HSMV - Hansen, Schotenroehr Müller Voets, 40235 Düsseldorfb) HEMERA CAPITAL S.L. (übernehmende Gesellschaft):Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung spanischen RechtsFirma: HEMERA CAPITAL S.L. Sitz: Madrid, Spanien, Geschäftsadresse: calle Azalea numero 1, 2 de Alcobenasm, Madrid, Spanien 3. Angaben zu den Registern der beteiligten Gesellschaften Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65713, die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister von Madrid in Band 26592, Blatt 135, Seite M-479239.4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können 4.1 Rechte der GläubigerRechte der Gläubiger nach deutschem Recht Den Gläubigern der Hemera BEN XII GmbH ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hemera BEN XII GmbH als bekannt gemacht gilt (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG) ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden (§§ 122a Abs. 2 i.V.m. 22 UmwG).Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Hemera BEN XII GmbH auf dieses Recht hingewiesen (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG).Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz entrichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der übernehmenden HEMERA CAPITAL S.L., (calle Azalea numero 1, 2 de Alcobenas, Madrid, Spanien) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden HEMERA CAPITAL S.L. gefordert werden. Die Haftungsmasse für die Gläubiger der Hemera BEN XII GmbH wird durch die Verschmelzung vergrößert.Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gilt in Deutschland als bekanntgemacht mit der Veröffentlichung der Angaben betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung in entsprechender Anwendung des § 122d Satz 2 Nr. 1 bis 4 UmwG in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, d.h. auf der Internetseite - Registerbekanntmachungen -, die im Internet unter www.registerbekanntmachungen.de abrufbar ist. Der Verschmelzungsplan selbst oder sein Entwurf werden nicht veröffentlicht. 4.1.2 Rechte der Gläubiger nach spanischen Vorschriften Mit Wirksamwerden der Verschmelzung werden Personen oder Unternehmen, die vor dem Wirksamkeitszeitpunkt Gläubiger der Hemera BEN XII GmbH waren, ab dem Wirksamkeitszeitpunkt Gläubiger der HEMERA CAPITAL S.L., Madrid; Spanien.Nach dem spanischen Gesetz 3/2009 vom 3. April 2009 über strukturelle Änderungen von Gesellschaften (- LME ) darf die Verschmelzung gemäß Artikel 44 des LME nicht vollzogen werden, bevor nicht ein Monat seit dem Tag der letzten Bekanntmachung über den Abschluss des Verschmelzungsplans vergangen ist oder, im Fall einer schriftlichen Benachrichtigung aller Vertragspartner und Gläubiger, seit dem Tag der letzten Bekanntmachung gegenüber diesen.Gläubiger, deren Forderungen bereits ausreichend besichert sind, haben kein Widerspruchsrecht.4.1.3 Anspruchsgegner nach Wirksamwerden der VerschmelzungDie Hemera BEN XII GmbH wird vollständig auf die HEMERA CAPITAL S.L. verschmolzen werden. Letztere wird folglich mit Wirksamwerden der Verschmelzung neue Schuldnerin aller bislang gegen die Hemera BEN XII GmbH bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind daher ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung ausschließlich gegen die HEMERA CAPITAL S.L. geltend zu machen. 4.2 Rechte der Minderheitsgesellschafter Bei der Hemera BEN XII GmbH gibt es keine Minderheitsgesellschafter. Einziger Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft ist die übernehmende Gesellschaft, die HEMERA CAPITAL S.L. mit Sitz in Madrid, Spanien, Geschäftsanschrift: calle Azalea numero 1, 2 de Alcobenas, Madrid, Spanien. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen.4.3 Anschrift zur Einholung von Auskünften in entsprechender Anwendung von § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG Unter folgenden Anschriften können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Betreffend die deutsche übertragende Gesellschaft: Hemera BEN XII GmbH Geschäftsführung 40235 Düsseldorf, Grafenberger Allee 337bBetreffend die spanische übernehmende Gesellschaft:HEMERA CAPITAL S.L. Managementcalle Azalea numero 1, 2 de Alcobenas, Madrid, Spanien
Grafenberger Allee 337b
40235 Düsseldorf
Grafenberger Allee 337b c/o Ralf Corterier HSMV - Hansen Schotenroehr Müller Voets Partnerschaftsgesellschaft mbB , 40235 Düsseldorf
Grafenberger Allee 377b c/o Ralf Corterier HSMV - Hansen Schotenroehr Müller Voets Partnerschaftsgesellschaft mbB , 40235 Düsseldorf
Grafenberger Allee 87 c/o Ralf Corterier HSMV - Hansen Schotenroehr Müller Voets Partnerschaftsgesellschaft , 40237 Düsseldorf
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Rechtsform: GmbH