Hempel Galerie GmbH & Co. KG, Gifhorn, Steinweg 21-25, 38518 Gifhorn. Personenbezogene Daten durch Verschmelzung von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Hempel Liegenschaftsverwaltungs-GmbH, Gifhorn (Amtsgericht Hildesheim HRB 100355). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2011/23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2011/23.08.2011 mit der Hempel Immobilien GmbH & Co. KG, Gifhorn (Amtsgericht Hildesheim, HRA 100317) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
38518 Gifhorn
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Amtsgericht: Hildesheim
Rechtsform: GmbH & Co. KG