HRB 212819: Hencke.IT GmbH, Hemmingen, Im Bultfeld 56, 30966 Hemmingen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Hencke Unternehmensgruppe GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, einschließlich der Erbringung von Geschäftsführungsdienstleistungen gegenüber solchen Beteiligungsunternehmen.
HRB 212819:Hencke.IT GmbH, Hemmingen, Im Bultfeld 56, 30966 Hemmingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2015. Geschäftsanschrift: Im Bultfeld 56, 30966 Hemmingen. EDV-Beratung und Handel mit Hard- und Softwareprodukten sowie Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, einschließlich der Erbringung von Geschäftsführungsdienstleistungen gegenüber solchen Beteiligungsunternehmen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hencke, Niels, Hemmingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Niels Hencke, Hemmingen, geb. ‒.‒.‒‒ als Inhaber unter der Firma Hencke.IT e.K. mit Sitz in Hemmingen (Amtsgericht Hannover HRA 203547 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.08.2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.