HRA 5272: Henglein GmbH & Co. KG, An der Poststraße, Lauchaer Str. 1, 06647 An der Poststraße OT Klosterhäseler. Prokura erloschen: Klose, Werner, Eckartsberga, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura: Grunert, Sebastian, Lanitz-Hassel-Tal, * ‒.‒.‒‒.
HRA 5272: Henglein GmbH & Co. KG, An der Poststraße, Lauchaer Str. 1, 06647 An der Poststraße OT Klosterhäseler. (Die Produktion und der Vertrieb von Kartoffelprodukten, Teigwaren, Backwaren und ähnlichen Produkten sowie der Handel mit Kartoffeln, Zwiebeln und sonstigem Gemüse. Dies schließt den Import und Export derartiger Produkte ein. Der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen und Gesellschaften jeder Art und Rechtsform im In- und Ausland sowie die Leitung von solchen Unternehmen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lauchaer Str. 1, 06647 An der Poststraße OT Klosterhäseler. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Henglein Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Abenberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 14952), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Henglein, Violetta, Abenberg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter. Einzelprokura: Klose, Werner, Eckartsberga, * ‒.‒.‒‒; Kober, Sebastian, Lanitz-Hassel-Tal, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Röhrborn, Ralf, Naumburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Henglein GmbH mit dem Sitz in An der Poststraße OT Klosterhäseler (Amtsgericht Stendal HRB 202878).Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.