HRB 16364: Hengst Holding AG, Münster, Nienkamp 55-85, 48147 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 10.04.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 10.04.2017 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.04.2017 mit der Hengst Luxemburg S.A. mit Sitz in Grevenmacher, Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg Nr. B211591) unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) (Amtsgericht Münster HRB 16761) verschmolzen.
HRB 16364: Hengst Holding AG, Münster, Nienkamp 55-85, 48147 Münster. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Hengst Luxemburg S.A. mit Sitz in Grevenmacher und der Geschäftsanschrift 31, Op der Heckmill, L-6783 Grevenmacher, Luxemburg, R.C.S. Luxemburg B 211591 auf die Hengst Holding AG mit Sitz in Münster und der Geschäftsanschrift Nienkamp 55-85, 48147 Münster eingereicht worden. Die Hengst Holding AG als übernehmende Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Münster. Die Hengst Luxemburg S.A. als übertragende Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts mit Sitz in Grevenmacher, Luxemburg. Für die Hengst Holding AG sind die vorbezeichneten Urkunden beim Amtsgericht Münster, Handelsregister, Gerichtsstraße 2,48149 Münster, unter der Nummer HRB 16364 hinterlegt.Für die Hengst Luxemburg S.A. sind die vorbezeichneten Urkunden beim Registre de Commerce et des Sociétés Luxemburg, 14, rue Erasme, L-1468 Luxemburg, unter der Nummer B 211591 hinterlegt. Nach Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet das Recht des Mitgliedstaats, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung Anwendung zum Schutz der Interessen a) der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften, b) der Anleihegläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften und der Inhaber von mit Sonderrechten gegenüber den sich verschmelzenden Gesellschaften ausgestattetem Wertpapieren mit Ausnahme von Aktien. Die Regelung zum Gläubigerschutz im deutschen Recht findet sich in § 22 UmwG. Den Gläubigern der Hengst Holding AG ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Hengst Holding AG bekanntgemacht wurde, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht bereits Befriedigung verlangen können. Die Eintragung der Verschmelzung ist ihrem ganzen Inhalt nach durch das von der Landesjustizverwaltung bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationssystem (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) bekanntzumachen. Die Bekanntmachung i.S.d. § 22 Abs. 1 UmwG gilt für die Hengst Holding AG mit Bekanntmachung in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem als erfolgt.Der Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Hengst Holding AG jedoch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Anmeldung eines Anspruchs ist an folgende Adresse zu richten: Hengst Holding AG (bzw. nach erfolgter Verschmelzung: Hengst Holding SE)z.Hd. Frau Jessica Nospers Nienkamp 55-85,48147 Münster.Unter dieser Anschrift können ab sofort kostenlose und vollständige Auskünfte zu den Modalitäten der Geltendmachung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Zur Anmeldung eines Anspruchs ist seine genaue Beschreibung so weit erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Die zukünftige SE wird die Firma Hengst Holding SE haben und wird ihren Sitz in Münster, Deutschland, haben.
HRB 16364: Hengst Holding AG, Münster, Nienkamp 55-85, 48147 Münster. Aktiengesellschaft. Satzung vom 12.09.2016. Geschäftsanschrift: Nienkamp 55-85, 48147 Münster. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmungen der Hengst-Gruppe, die ihrerseits die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Filtersystemen und Motorenkomponenten jeder Art sowie die Herstellung und den Vertrieb von Werkzeugen und Maschinen für deren Produktion betreiben. Grundkapital: 10.620.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Heine, Christopher, Münster, * ‒.‒.‒‒; Dr. Stößer, Robert, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hengst Holding GmbH, Münster (Amtsgericht Münster, HRB 6150) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.09.2016.