Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Wentzien, Sven, Buchholz,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
27.06.2024
Niemann |
HRB 4907: Henkel Beiz- und Elektropoliertechnik Verwaltungsgesellschaft mbH, Neustadt-Glewe, An der Autobahn 12, 19306 Neustadt-Glewe. Bestellt als Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Wentzien, Sven, Buchholz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 4907:Henkel Beiz- und Elektropoliertechnik Verwaltungsgesellschaft mbH, Neustadt-Glewe, An der Autobahn 12, 19306 Neustadt-Glewe.Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Henkel, Georg, Waidhofen a.d.Thaya.
Henkel Beiz- und Elektropoliertechnik Verwaltungsgesellschaft mbH, Neustadt-Glewe, An der Autobahn 12, 19306 Neustadt-Glewe. von Amts wegen berichtigt Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der Henkel Beiz- und Elektropoliertechnik GmbH & Co. KG vom jeweils selben Tage einen Teil ihres Vermögens (den Betrieb der Henkel Lohnpoliertechnik GmbH, erworben im Wege der Verschmelzung, vormals Amtsgericht Schwerin HRB 7313) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Henkel Beiz- und Elektropoliertechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Neustadt-Glewe (Amtsgericht Schwerin HRA 1224) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
Henkel Beiz- und Elektropoliertechnik Verwaltungsgesellschaft mbH, Neustadt-Glewe, An der Autobahn 12, 19306 Neustadt-Glewe. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der Henkel Beiz- und Elektropoliertechnik GmbH & Co. KG vom jeweils selben Tage einen Teil ihres Vermögens (den Betrieb der Henkel Beiz- und Elektropoliertechnik GmbH, erworben im Wege der Verschmelzung, vormals Amtsgericht Schwerin HRB 7313) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Henkel Beiz- und Elektropoliertechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Neustadt-Glewe (Amtsgericht Schwerin HRA 1224) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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