Henkel Lohnpoliertechnik GmbH, Neustadt-Glewe, An der Autobahn 12, 19306 Neustadt-Glewe. Gemäß § 3 Absatz 1 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: An der Autobahn 12, 19306 Neustadt-Glewe. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der Henkel Beiz- und Elektropoliertechnik Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Neustadt-Glewe (Amtsgericht Schwerin HRB 4907) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 28.08.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
19306 Neustadt-Glewe
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Schwerin
Rechtsform: GmbH