Hennecke Holzbau GmbH, Diemelsee-Stormbruch, Willinger Straße 52, 59929 Brilon. Neuer Sitz: Brilon. Der Sitz ist nach Brilon (jetzt Amtsgericht Arnsberg, HRB 9415) verlegt.
Hennecke Holzbau GmbH, Brilon, Willinger Straße 52, 59929 Brilon. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2008. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hennecke Holzbau AG mit Sitz in Diemelsee-Stormbruch (Amtsgericht Korbach HRB 549). Die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Diemelsee-Stormbruch (bisher Amtsgericht Korbach HRB 1650) nach Brilon beschlossen. Geschäftsanschrift: Willinger Straße 52, 59929 Brilon. Gegenstand: Holzverarbeitung im Allgemeinen, insbesondere die Herstellung von allen Materialien aus Holz, entsprechende Weiterverarbeitung sowie diesbezüglicher Handel, d.h. Herstellung und Vertrieb, Großhandel und Montage von Schnittholz für Dachstühle und Holzbauten. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hennecke, Ernst, Brilon, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Hennecke Holzbau GmbH, Diemelsee-Stormbruch, Willinger Straße 52, 59929 Brilon.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2008. Geschäftsanschrift: Willinger Straße 52, 59929 Brilon. Gegenstand: Holzverarbeitung im Allgemeinen, insbesondere die Herstellung von allen Materialien aus Holz, entsprechende Weiterverarbeitung sowie diesbezüglicher Handel, d.h. Herstellung und Vertrieb, Großhandel und Montage von Schnittholz für Dachstühle und Holzbauten. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Hennecke, Ernst, Brilon, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hennecke Holzbau AG mit dem Sitz in Diemelsee-Stormbruch (Amtsgericht Korbach HRB 549). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.