HRB 201143:Henniges Fahrzeugbau GmbH, Einbeck, Elbinger Straße 6, 37574 Einbeck.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Henniges Fahrzeugbau GmbH, Einbeck, Elbinger Straße 6, 37574 Einbeck. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Henniges Fahrzeugbau GmbH, Einbeck, Elbinger Straße 6, 37574 Einbeck.Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.05.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Henniges Fahrzeugbau GmbH, Einbeck, Elbinger Straße 6, 37574 Einbeck.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2010. Geschäftsanschrift: Elbinger Straße 6, 37574 Einbeck. Fahrzeugbau mit allen damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten, insbesondere Herstellung und Montage sowie der Vertrieb. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Henniges, Christoph, Einbeck, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Henniges Nutzfahrzeuge GmbH mit Sitz in Einbeck (Amtsgericht Göttingen HRB 130589) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 26.01.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 26.01.2010. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.