HRB 130589: Henniges Nutzfahrzeuge GmbH, Einbeck, Elbinger Straße 6, 37574 Einbeck. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 130589: Henniges Nutzfahrzeuge GmbH, Einbeck, Elbinger Straße 6, 37574 Einbeck. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göttingen (Az. 71 IN 47/11 EIN) vom 02.12.2016 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
Henniges Nutzfahrzeuge GmbH, Einbeck, Elbinger Straße 6, 37574 Einbeck. Prokura erloschen: Henniges, Andrea, Einbeck, * ‒.‒.‒‒. Von Amts wegen eingetragen.
Henniges Nutzfahrzeuge GmbH, Einbeck, Elbinger Straße 6, 37574 Einbeck.Prokura geändert bei: Henniges, Andrea, Einbeck, * ‒.‒.‒‒: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Henniges Nutzfahrzeuge GmbH, Einbeck, Elbinger Straße 6, 37574 Einbeck.Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Elbinger Straße 6, 37574 Einbeck. Geändert nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Handel, Aufbau und Reparatur von Kraft-, Freizeit-, Baufahrzeugen und Anhängern, Maschinen und Geräten, Metallbearbeitung und Metallverarbeitung, sowie Planung und Beratung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin-, sowie andere Unternehmen zu gründen.. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 26.01.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.01.2010 einen Teil ihres Vermögens (den Betriebsteil Fahrzeugbau) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Henniges Fahrzeugbau GmbH mit Sitz in Einbeck (Amtsgericht Göttingen HRB 201143) übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach demTag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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