HRB 12405 FL: Henrichsen Beteiligungs GmbH, Harrislee, c/o DANTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Am Oxer 7, 24955 Harrislee. Die Verschmelzung ist mit der am 23.09.2019 erfolgten Eintragung in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers (Erhvervsstyrelsen, CVR-Nr. 39136120) wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 12405 FL: Henrichsen Beteiligungs GmbH, Harrislee, c/o DANTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Am Oxer 7, 24955 Harrislee. 1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. An der Verschmelzung sind die Henrichsen Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Harrislee, als übertragende Gesellschaft und die BM GERMAN REAL ESTATE APS, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dänischem Recht mit Sitz in Holte/Dänemark als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 12405 FL. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen in dem beim dänischen Erhvervsstyrelsen (Gewerbeamt) geführten zentralen Gesellschaftsregister (Centrale Virksomhedsregister) unter CVR Nr. 39136120. 4. a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Henrichsen Beteiligungs GmbH ergeben sich aus §122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Henrichsen Beteiligungs GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Henrichsen Beteiligungs GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. §19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Henrichsen Beteiligungs GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. §22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Henrichsen Beteiligungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift c/o DANTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Am Oxer 7, 24955 Harrislee, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Henrichsen Beteiligungs GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die beiden Gesellschafter der übertragenden Gesellschafter im gleichen Verhältnis Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft sind. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
HRB 12405 FL: Henrichsen Beteiligungs GmbH, Harrislee, c/o DANTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Am Oxer 7, 24955 Harrislee. 1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. An der Verschmelzung sind die Henrichsen Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Harrislee, als übertragende Gesellschaft und die BM GERMAN REAL ESTATE APS, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dänischem Recht mit Sitz in Holte/Dänemark als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 12405 FL. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen in dem beim dänischen Erhvervsstyrelsen (Gewerbeamt) geführten zentralen Gesellschaftsregister (Centrale Virksomhedsregister) unter CVR Nr. 39136120. 4. a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Henrichsen Beteiligungs GmbH ergeben sich aus §122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Henrichsen Beteiligungs GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der DEUGE Deutsche Grundeigentum GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. §19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Henrichsen Beteiligungs GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. §22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Henrichsen Beteiligungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift c/o DANTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Am Oxer 7, 24955 Harrislee, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Henrichsen Beteiligungs GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die beiden Gesellschafter der übertragenden Gesellschafter im gleichen Verhältnis Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft sind. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
HRB 12405 FL: Henrichsen Beteiligungs GmbH, Harrislee, c/o DANTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Am Oxer 7, 24955 Harrislee. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Henrichsen Holding GmbH mit Sitz in Harrislee (Amtsgericht Flensburg, HRB 12400 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 12405 FL: Henrichsen Beteiligungs GmbH, Harrislee, c/o DANTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Am Oxer 7, 24955 Harrislee. Geschäftsführer: 2. Høyer-Hansen, Martin, * ‒.‒.‒‒, Holte/Dänemark; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Henrichsen, Bjarne Thordahl.
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