Henry Maske GmbH, Overath (Kösliner Str. 25, 51491 Overath). Die Verschmelzung ist im Register des neuen Rechtsträgers unter der Firma Henry Maske e.K. (Amtsgericht Köln, HRA 24172) am 05.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Henry Maske GmbH, Overath (Kösliner Str. 25, 51491 Overath). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Henry Maske übertragen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Henry Maske e.K. mit Sitz in Overath fortführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.