HRA 24172: Henry Maske e.K., Overath, Gustav-Heinemann-Straße 3, 51373 Leverkusen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kösliner Straße 25, 51491 Overath.
Henry Maske e.K., Overath, Kösliner Str. 25, 51491 Overath. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gustav-Heinemann-Straße 3, 51373 Leverkusen. Prokura erloschen: Heyne, Karsten, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒; Klein, Monika, Kürten, * ‒.‒.‒‒.
Henry Maske e.K., Overath (Kösliner Str. 25, 51491 Overath, die Vermittlung und Arrangement von Sponsorings für Wettbewerbe und Veranstaltungen im nationalen und internationalen Sport, hauptsächtlich im Boxsport, die Vermittlung und das Arrangement von Sponsorings für Sportler, insbesondere Berufsboxer, das Management von Sportlern sowie die Ausrichtung von Sportveranstaltungen, die Übernahme der Geschäftsbesorgung für Unternehmen, deren Gegenstand der Betrieb eines McDonald´s Schnellrestaurants ist, insbesondere der Team H.M. GmbH und der Team H.M. GmbH & Co. KG;). Einzelkaufmann. Inhaber: Maske, Henry, Overath, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Heyne, Karsten, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒; Klein, Monika, Kürten, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Übertragung des Vermögens der Henry Maske GmbH mit Sitz in Overath (AG Köln HRB 47786) als Ganzes im Wege der Verschmelzung gem. §§ 3 Abs. 2 Nr. 2, 120 ff. UmwG nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 17.08.2006 und des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf ihren Alleingesellschafter Henry Maske. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.