HRB 50022: Hentrich Versicherungsmakler GmbH, Flörsheim-Dalsheim, Im Kessel 4, 67592 Flörsheim-Dalsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Mölsheim beschlossen. Neuer Sitz: Mölsheim. Geschäftsanschrift: Am Mäuerchen 10, 67591 Mölsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Hentrich, Volker, Mölsheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 50022: Hentrich Versicherungsmakler GmbH, Flörsheim-Dalsheim, Im Kessel 4, 67592 Flörsheim-Dalsheim. Bestellt als Geschäftsführer: Philippi, Dominik, Göllheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 50022: Hentrich Versicherungsmakler GmbH, Flörsheim-Dalsheim, Im Kessel 4, 67592 Flörsheim-Dalsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.11.2020. Geschäftsanschrift: Im Kessel 4, 67592 Flörsheim-Dalsheim. Gegenstand: Die Erbringung von Beratungs-, Vermittlungs- und Serviceleistungen für Versicherungskunden über sämtliche Versicherungs- und Versicherungsanlageprodukte gemäß § 34 d GewO i.V. m. § 59 VVG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hentrich, Volker, Mölsheim, * ‒.‒.‒‒; Hentrich, Sabine, Mölsheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Hentrich, Volker, Mölsheim, 15.07.1959 unter der Firma Volker Hentrich Versicherungsmakler e.K. in Flörsheim-Dalsheim (Amtsgericht Mainz, HRA 43798) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 10.11.2020. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.