Henze Grundstücks GmbH, Hannover, Wagenfeldstr. 13, 30519 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft) und § 14 (Erbfolge) beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wagenfeldstr. 15, 30519 Hannover.
Henze Grundstücks GmbH, Hannover, Wagenfeldstr. 13, 30519 Hannover. Geändert, nun: Geschäftsführer: Heß, Wieland, Schweina, * ‒.‒.‒‒; Klimm, Andreas, Obernkirchen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Henze Grundstücks GmbH, Hannover, Wagenfeldstr. 13, 30519 Hannover. Geschäftsanschrift: Wagenfeldstr. 13, 30519 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Priesnitz, Hans-Peter, Zossen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Heß, Wieland, Schweina, * ‒.‒.‒‒.
Henze Grundstücks GmbH, Hannover (Wagenfeldstraße 13, 30519 Hannover). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2007. Gegenstand: Vermögensanlage in Grundbesitz und anderen Vermögensgegenständen wie insbesondere Beteiligungen an Unternehmen, der Erwerb und die Verwertung von Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von bebautem und unbebautem Grundbesitz und die Verwaltung von anderen Vermögensgegenständen sowie deren Erwerb und Veräußerung. Eine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung wird nicht ausgeübt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Klimm, Andreas, Obernkirchen, * ‒.‒.‒‒; Priesnitz, Hans-Peter, Zossen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Henze Grundstücks- und Beteiligungs-GmbH & Co. KG , Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 26508) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.