HRB 3265: Henze-Harvestore GmbH, Unna, Schmelzerstraße 17, 59425 Unna. Bestellt als Geschäftsführer: Budde, Benjamin, Dwergte, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 3265: Henze-Harvestore Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unna, Schmelzerstraße 17, 59425 Unna. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Geschäftsführung) beschlossen. Firma geändert, nunmehr: Neue Firma: Henze-Harvestore GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schmelzerstraße 17, 59425 Unna. Gegenstand geändert, nunmehr: Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Planung, Produktion, Vertrieb und Errichtung und Service von Anlagen und Behältern. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, soweit die Erlaubnis nicht vorliegt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Henze, Hans Christian, Kamen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Besondere Vertretungsbefugnis geändert, nunmehr: Geschäftsführer: Henze, Michael, Hamm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2017 mit der Harvestore Deutschland GmbH mit Sitz in Zörbig (Amtsgericht Stendal HRB 10346) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.