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a)
Hephata Leben gemeinnützige GmbH
c)
Die Gesellschaft hat den Zweck, Menschen
mit Behinderung zu betreuen und zu
fördern, insbesondere durch die Errichtung,
Erweiterung und Unterhaltung von
ambulanten, teilstationären und stationären
Einrichtungen und Diensten zur Betreuung,
Behandlung, Förderung und Erfüllung der
Teilhabeansprüche von Menschen mit
Behinderung sowie Menschen mit
seelischen und körperlichen
Beeinträchtigungen sowie durch
therapeutische Fachdienste. Sie erbringt
auch ambulante, teilstationäre und
stationäre Dienste in der Kinder- und
Jugendhilfe. Sie kann ferner für andere
gemeinnützige Einrichtungen Personal und
Dienste zur Verfügung stellen. Alle Dienste
haben sich am Wohl und an den Interessen
der Menschen mit Behinderungen zu
orientieren, die so weit als möglich ihr
Leben selbst gestalten. |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hölken, Verena, Duisburg, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Graf-Osterberg, Joachim Bodo, Lindlar,
* ‒.‒.‒‒
Nach Änderung der konkreten
Vertretungsbefugnis
Geschäftsführer:
Dr. Ulland, Harald, Niederkrüchten, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
Prokura erloschen:
Graf-Osterberg, Joachim Bodo, Lindlar,
* ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2024 hat die
Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes
sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter
Beibehaltung des Sitzes, des Stammkapitals und der
allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. |
a)
20.09.2024
Koch |
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a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so ist dieser berechtigt, die Gesellschaft
allein zu vertreten. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich
oder durch einen Geschäftsführer in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen
oder allen Geschäftsführern die Befugnis
eingeräumt werden, die Gesellschaft allein zu
vertreten. |
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a)
20.04.2023
Koch
b)
Allgemeine
Vertretungsregelung von
Amts wegen berichtigend
eingetragen. |