HRA 92854: Heraeus Precious Metals GmbH & Co. KG, Hanau, Heraeusstraße 12-14, 63450 Hanau. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Heraeus Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRA 92947) verschmolzen. Die Verschmelzung ist durch die gleichzeitige Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Heraeus Precious Metals GmbH & Co. KG, Hanau, Heraeusstraße 12-14, 63450 Hanau. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Heraeus Precious Metals Verwaltungs GmbH, Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 6113), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für jeden Geschäftsführer - im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Heraeus Precious Metals Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 6113) Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Teilbetrieb "Heraeus Precious Metals" nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrags aus dem Vermögen der Heraeus Materials Technology GmbH & Co. KG mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRA 92947) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Heraeus Precious Metals GmbH & Co. KG, Hanau, Heraeusstraße 12-14, 63450 Hanau. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Heraeus Clevios GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 93396) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Heraeus Precious Metals GmbH & Co. KG, Hanau, Heraeusstraße 12-14, 63450 Hanau.(Produktion und Vertrieb von leitfähigen Polymeren sowie aller Geschäfte, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heraeusstraße 12-14, 63450 Hanau. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und - soweit es sich bei dem persönlich haftenden Gesellschafter um eine Gesellschaft handelt, deren Vertretungsberechtigter - ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für Rechtsgeschäfte zwischen der Original Hanau GmbH, Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 6113) und der Gesellschaft bzw. zwischen den Vertretungsberechtigten der Original Hanau GmbH, Hanau und der Gesellschaft. Persönlich haftende Gesellschafterin: Original Hanau GmbH, Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 6113), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.