Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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Prokura erloschen:
Dr. Ebner, Timm, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Heindl, Helge, Bad Homburg vor der Höhe,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.02.2023
Weseloh
b)
Fall 17 |
HRB 6277: Heraeus Quarzglas International GmbH, Hanau, Quarzstraße 8, 63450 Hanau. Bestellt als Geschäftsführer: Fark, Christoph, Eltville, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 6277: Heraeus Quarzglas International GmbH, Hanau, Quarzstraße 8, 63450 Hanau. Nicht mehr Geschäftsführer: Fabian, Heinz, Großostheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6277: Heraeus Quarzglas International GmbH, Hanau, Quarzstraße 8, 63450 Hanau. Mit der Heraeus Quarzglas Verwaltungsgesellschaft mbH, Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 6288) als herrschendem Unternehmen ist am 22.02.2019 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2019 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 6277: Heraeus Quarzglas International GmbH, Hanau, Quarzstraße 8, 63450 Hanau. Der mit der Heraeus Quarzglas GmbH & Co. KG mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRA 5328) am 05.10. / 23.11.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 24.09.2018 zum 31.12.2018 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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