Heraeus Tenevo GmbH, Hanau (Quarzstr. 8, 63450 Hanau). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heraeus Quarzglas GmbH & Co. KG am 4.6.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Heraeus Tenevo GmbH, Hanau (Quarzstr. 8, 63450 Hanau). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.5.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Heraeus Quarzglas GmbH & Co. KG mit Sitz in Hanau (AG Hanau HRA 5328) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Heraeus Tenevo GmbH, Hanau (Quarzstr. 8, 63450 Hanau). Der mit der Heraeus Holding GmbH in Hanau (AG Hanau HRB 3364) am 16.11.2002 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 19.12.2006 mit Wirkung zum 31.12.2006 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.