Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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a)
Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen
eingetragen:
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en
vertreten. |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (Az. 100 IN 169/07)
vom 06.07.2023 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. |
a)
09.08.2023
Lübke
b)
Beschluss Bl. 18 d. A.
Änderung der
Allgemeinen
Vertetungsregelung und
die besondere
Vertretungsbefugnis von
Amts wegen angepasst
gemäß § 384 Abs. 2
FamFG. |
Herberg KG, Altena (Dahler Straße 21, 58762 Altena). Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (100 IN 169/07) vom 30.11.2007 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Herberg KG, Altena (Dahler Straße 21, 58762 Altena). Prokura erloschen: Döhler, Martin, Altena, * ‒.‒.‒‒; Herberg, Marion, Sundern, * ‒.‒.‒‒.
Herberg KG, Altena (Dahler Straße 21, 58762 Altena). Einzelprokura: Döhler, Martin, Altena, * ‒.‒.‒‒; Herberg, Marion, Sundern, * ‒.‒.‒‒.
Herberg KG, Altena (Dahler Straße 21, 58762 Altena, Herstellung und Vertrieb von Metallwaren aller Art.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Herberg, Hans-Joachim, Neuenrade, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Gebr. Herberg KG mit Sitz in Altena (Amtsgericht Altena HRB 3642 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.