Herbert Dahm Datensysteme GmbH - Systemhaus, Düsseldorf (Heerdter Landstraße 7, 40549 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden dahm Aktiengesellschaft am 23.05.2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Herbert Dahm Datensysteme GmbH - Systemhaus, Düsseldorf (Heerdter Landstraße 7, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der dahm Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 38902) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.