HRA 40485: Herbert Wetekamp KG, München, Gaißacher Straße 18, 81371 München. Prokura erloschen: Schmidt, Hannelore, München, * ‒.‒.‒‒. Die Firma ist erloschen.
HRA 40485: Herbert Wetekamp KG, München, Gaißacher Straße 18, 81371 München. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München vom 15.05.2017 (Az. 1513 IN 830/17) ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist auch dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
HRA 40485: Herbert Wetekamp KG, München, Gaißacher Straße 18, 81371 München. Die Gesellschaft wird durch alle Gesellschafter als Liquidatoren gemeinsam vertreten. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München vom 12.05.2017 (Az. 1513 IN 490/17) ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Herbert Wetekamp KG, München, Gaißacher Straße 18, 81371 München.Von Amts wegen berichtigt, zu Eintragung Nummer 2: Nicht mehr: Inhaber: Schmidt, Hannelore, München, * ‒.‒.‒‒.
Herbert Wetekamp Inh. Hannelore Schmidt, München, Gaißacher Straße 18, 81371 München.Rechtsform geändert, nun: Kommanditgesellschaft. Herbert Wetekamp KG. Geschäftsanschrift: Gaißacher Straße 18, 81371 München. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr: Inhaber: Schmidt, Hannelore, Immobilienkauffrau, Altenburg, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Yalcin, Ugurkan, München, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schmidt, Hannelore, München, * ‒.‒.‒‒. Die Kommanditgesellschaft haftet nicht für die im Betrieb der bisherigen Inhaberin entstandenen Verbindlichkeiten. Die im Betrieb der bisherigen Inhaberin begründeten Forderungen sind nicht auf die Kommanditgesellschaft übergegangen.